Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt Borna ist das Finanzamt Grimma der richtige Ansprechpartner. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 04409-04657 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vorwiegend in der Verwaltung von Steuern. Dies umfasst nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Borna als Dienstherr die Finanzverwaltung Sachsen vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Grimma/Borna
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 13.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Postanschrift
Finanzamt Grimma
Lausicker Str. 2-4
04668 Grimma
Telefon: 03437 940-0
Telefax: 03437 940-5000
E-Mail: poststelle@fa-grimma.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/grimma
Bankverbindung des Finanzamtes Grimma/Borna
BBK LEIPZIG
IBAN: DE12 8600 0000 0086 0015 08
BIC: MARKDEF1860
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Borna
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
Jetzt kostenlos Informieren.
Eine Ausbildung im Finanzamt Borna absolvieren
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Borna und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Borna finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Borna
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen einer Pflicht zur Aufbewahrung der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Grimma (Stand: 2023) →
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