Das Finanzamt Dresden-Nord ist als Steuerbehörde für die Stadt Dresden und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 01097-01468 zuständig. Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde. Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein. Unter anderem ist das Finanzamt Dresden-Nord zuständig für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Sachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Dresden-Nord.
Das Finanzamt in Dresden-Nord: Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag und Mittwoch | 8.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Dresden-Nord (Nr. 3202)
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Telefon: 0351 4691-0
Telefax: 0351 4691-9000
E-Mail: poststelle@fa-dresden-nord.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/dresden-nord
Bankverbindung des Finanzamtes Dresden-Nord
BBK LEIPZIG
IBAN: DE16 8600 0000 0086 0015 33
BIC: MARKDEF1860
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Dresden-Nord
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Dresden-Nord Karriere machen
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Dresden-Nord
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Dresden-Nord (Stand: 2023) →
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