Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Friedberg (Hessen) die richtigen Kontaktpersonen. Außerdem ist es für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 35501-61239. Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde.
Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Friedberg (Hessen) auch zuständig für die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Friedberg (Hessen) umfassen folgende Bereiche:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Friedberg (Hessen) als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Friedberg (Hessen)
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 08.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Adresse
Finanzamt Friedberg (Hessen) (Nr. 2616)
Leonhardstraße 10 - 12
61169 Friedberg
Postfach 10 03 62
61143 Friedberg (Hessen)
Telefon: 06031 49-0
Telefax: 06031 49-6316
E-Mail: Poststelle@FA-FBG.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001::349983306&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Friedberg (Hessen)
Finanzamt Friedberg (Hessen): Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Friedberg (Hessen)
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Friedberg (Hessen)
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Friedberg (Hessen) (Stand: 2023) →
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