Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt steht das Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel mit Rat und Tat zu Seite. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 20253-22529 wohnen, können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Die Steuerverwaltung ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Finanzamtes.
Die Einkommen, Umsatz- und Körperschaftsteuer fallen z.B. in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Hamburg-Eimsbüttel fällt zudem:
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Hamburg.
Das Finanzamt in Hamburg-Eimsbüttel: Öffnungszeiten
Informations- und Annahmestelle:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 8.00 - 14.00 Uhr |
Dienstag | 7.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 17.00 Uhr |
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Mittwoch, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 15.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Nr. 2245)
Hugh-Greene-Weg 6
22529 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-55801
E-Mail: FAHamburgEimsbuettel@finanzamt.hamburg.de
Internet: /www.hamburg.de/fb/eimsbuettel-start/
Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Eimsbüttel
Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
Jetzt kostenlos Informieren.
Eine Ausbildung im Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel absolvieren
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
---|---|
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. . |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Säumniszuschlag oder ein Verspätungszuschlag, also eine Strafzahlung. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.