Bei Fragestellungen zum Thema Steuern sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Hersfeld-Rotenburg die richtigen Kontaktpersonen. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 36171-36219 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Steuerverwaltung.
Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein. Das Finanzamt in Rotenburg beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Hersfeld-Rotenburg fällt zudem:
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Hersfeld-Rotenburg als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 08.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Verwaltungsstelle Rotenburg
Dickenrücker Straße 12
36199 Rotenburg
Postfach 1451
36224 Rotenburg
Telefon: 06623 933-0
Telefax: 06621 933-333
E-Mail: Poststelle@FA-HR.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001::349991845&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Hersfeld-Rotenburg
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Hersfeld-Rotenburg Karriere machen
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Ist vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern. |
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Hersfeld-Rotenburg (Stand: 2023) →
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