Das Finanzamt Koblenz ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Zudem ist es auch zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 56001-56575. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Steuerverwaltung.
Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
Inhaltsverzeichnis:
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Rheinland-Pfalz, ist der Dienstherr des Finanzamtes Koblenz.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Koblenz
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Koblenz (Nr. 2722)
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz
Postfach 709
56007 Koblenz
Telefon: 0261/49310
Telefax: 0261/493120090
E-Mail: Poststelle@fa-ko.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-koblenz.fin-rlp.de/startseite
Bankverbindung des Finanzamtes Koblenz
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Finanzamt Koblenz: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Koblenz Karriere machen
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Koblenz
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Ist vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Koblenz kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Koblenz (Stand: 2023) →
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