Infos zum Finanzamt Koblenz

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Koblenz ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Zudem ist es auch zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 56001-56575. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Steuerverwaltung.

Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Rheinland-Pfalz, ist der Dienstherr des Finanzamtes Koblenz.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Koblenz

Öffnungszeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitagnach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Adresse

Finanzamt Koblenz (Nr. 2722)
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709
56007 Koblenz

Telefon: 0261/49310
Telefax: 0261/493120090
E-Mail: Poststelle@fa-ko.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-koblenz.fin-rlp.de/startseite

Bankverbindung des Finanzamtes Koblenz

Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

Finanzamt Koblenz: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Im Finanzamt in Koblenz Karriere machen

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Koblenz

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SchätzungsrechtDas Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenIst vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht.
AnforderungsrechtDas Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern.
PrüfungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden.

Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Koblenz kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Koblenz

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Koblenz (Stand: 2023)

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