Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt steht das Finanzamt Korbach-Frankenberg mit Rat und Tat zu Seite. Zudem ist es auch für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 34514-59969. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung. Dies umfasst nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern.
In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Korbach-Frankenberg als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Das Finanzamt in Korbach-Frankenberg: Öffnungszeiten
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Korbach-Frankenberg
Verwaltungsstelle Frankenberg
Geismarer Straße 16
35066 Frankenberg
Postfach 1240
34482 Frankenberg
Telefon: 05631 563 0
Telefax: 05631 563 444
E-Mail: Poststelle@FA-KF.Hessen.de
Internet: finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-korbach-frankenberg
Bankverbindung des Finanzamtes Korbach-Frankenberg
Finanzamt Korbach-Frankenberg: Die Steuernummer und die Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
Jetzt kostenlos Informieren.
Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Korbach-Frankenberg
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Korbach-Frankenberg und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Korbach-Frankenberg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
---|---|
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Korbach Frankenberg kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Korbach - Verwaltungsstelle Frankenberg (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.