Das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 12619-12689 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.
Die Steuerverwaltung ist einer der größten Aufgabenbereiche der Behörde. Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein. Unter anderem ist das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf zuständig für die Einkommensteuer, Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Stadtbewohner über Änderungen.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Marzahn-Hellersdorf fällt zudem:
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Berlin, ist der Dienstherr des Finanzamtes Marzahn-Hellersdorf.
Das Finanzamt in Marzahn-Hellersdorf: Öffnungszeiten
Sprechzeiten Info-Zentrale:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Dienstag und Mittwoch | 8.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 12.00 - 18.00 Uhr |
Montag und Freitag | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf (Nr. 1133)
Allee der Kosmonauten 29
12681 Berlin
Telefon: 030 9024-26 0
Telefax: 030 9024-26 900
E-Mail: poststelle@fa-marzahn-hellersdorf.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/marzahn-hellersdorf/
Bankverbindung des Finanzamtes Marzahn-Hellersdorf
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Im Finanzamt in Marzahn-Hellersdorf Karriere machen
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Marzahn-Hellersdorf nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Marzahn Hellersdorf kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Marzahn-Hellersdorf (Stand: 2023) →
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