Das Finanzamt Offenbach am Main I ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Zudem ist es auch für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 63001-63100 zuständig. Die Steuerverwaltung ist einer der größten Aufgabenbereiche der Behörde.
Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes. Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Offenbach am Main I umfassen folgende Bereiche:
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Offenbach am Main I als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Offenbach am Main I
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Offenbach am Main I (Nr. 2635)
Bieberer Straße 59
63065 Offenbach
Postfach 100563
63005 Offenbach
Telefon: 069 8091-1
Telefax: 069 8091-2400
E-Mail: Poststelle@FA-OF1.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001%3A%3A350001958&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Offenbach am Main I
Finanzamt Offenbach am Main I: Die Steuernummer und die Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Offenbach am Main I absolvieren
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Offenbach am Main I und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Offenbach am Main I
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. . |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Offenbach am Main I (Stand: 2023) →
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