Das Finanzamt Oschatz in 004758 Oschatz ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 04751-04889 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Hauptaufgabe der Behörde liegt insbesodere in der Steuerverwaltung.
Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes. Unter anderem setzt sich das Finanzamt Oschatz auseinander mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Inhaltsverzeichnis:
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Oschatz fällt zudem:
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Sachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Oschatz.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Oschatz
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 7.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 7.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 - 13.30 Uhr |
Donnerstag | 7.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Oschatz (Nr. 3239)
Dresdener Str. 77
04758 Oschatz
Telefon: 03435 978-0
Telefax: 03435 978-366
E-Mail: poststelle@fa-oschatz.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/oschatz
Bankverbindung des Finanzamtes Oschatz
BBK LEIPZIG
BIC: MARKDEF1860
IBAN: DE28 8600 0000 0086 0015 11
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Oschatz
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Oschatz absolvieren
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Oschatz nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Oschatz
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Oschatz (Stand: 2023) →
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