Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Osnabrück-Land verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 49109-49328 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Steuerverwaltung ist eine der Hauptaufgaben der Behörde.
Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Finanzamtes. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Osnabrück-Land auch zuständig für Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde stellen zudem Informationen für die Anwohner zusammen und geben diese weiter.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Osnabrück-Land umfassen folgende Bereiche:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Osnabrück-Land als Dienstherr die Finanzverwaltung Niedersachsen vor.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Osnabrück-Land
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Dienstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch - Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Montag | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Osnabrück-Land (Nr. 2365)
Winkelhausenstraße 24 - 28
49090 Osnabrück
Postfach 1280
49002 Osnabrück
Telefon: 0541 5842-0
Telefax: 0541 5842-450
E-Mail: Poststelle@fa-os-l.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-osnabrueck-land-67199
Bankverbindung des Finanzamtes Osnabrück-Land
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Osnabrück-Land
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Karriere im Finanzamt Osnabrück-Land
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Osnabrück-Land nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Osnabrück-Land
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Osnabrück-Land (Stand: 2023) →
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