Das Finanzamt Plön ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 23612-24601 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Steuerverwaltung ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein.
In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Das Finanzamt in Plön: Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Adresse
Finanzamt Plön (Nr. 2126)
Fünf-Seen-Allee 1
24306 Plön
Telefon: 04522 506-0
Telefax: 04522 506-2149
E-Mail: poststelle@fa-ploen.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FA_Ploen/fa_ploen_node.html
Bankverbindung des Finanzamtes Plön
Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg
IBAN: DE43 2000 0000 0020 2015 03
BIC: MARKDEF1200
Finanzamt Plön: Die Steuernummer und die Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Plön absolvieren
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Plön
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Plön (Stand: 2023) →
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