In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Schwalm-Eder sowohl für die Stadt Melsungen als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Außerdem ist es für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 34201-34587.
Die Hauptaufgabe der Behörde liegt insbesodere in der Steuerverwaltung. Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung. In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Hessen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Schwalm-Eder.
Das Finanzamt in Schwalm-Eder: Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Schwalm-Eder
Verwaltungsstelle Melsungen
Kasseler Straße 31
34212 Melsungen
Postfach 1161
34551 Melsungen
Telefon: 05622 805-0
Fax: 05622 805-111
E-Mail: Poststelle@FA-SE.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001%3A%3A350001963&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Schwalm-Eder
Finanzamt Schwalm-Eder: Die Steuernummer und die Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Schwalm-Eder absolvieren
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Schwalm-Eder
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Prüfungsrecht | Mitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Schwalm-Eder - Verwaltungsstelle Melsungen (Stand: 2023) →
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