Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Stormarn verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 21451-23869 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde.
Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Stormarn fällt zudem:
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Schleswig-Holstein, ist der Dienstherr des Finanzamtes Stormarn.
Das Finanzamt in Stormarn: Öffnungszeiten
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Stormarn (Nr. 2130)
Berliner Ring 25
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 507-0
Telefax: 04531 507-399
E-Mail: poststelle@fa-stormarn.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FA_Stormarn/fa_stormarn_node
Bankverbindung des Finanzamtes Stormarn
Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg
IBAN: DE08 2000 0000 0020 2015 51
BIC: MARKDEF1200
Finanzamt Stormarn: Die Steuernummer und die Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Stormarn
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Stormarn und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Stormarn nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Stormarn
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Prüfungsrecht | Mitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Als Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Stormarn (Stand: 2023) →
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