Das in Stuttgart ansäßige Finanzamt Stuttgart III ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Außerdem ist es zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 70745-71144. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern. Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die steuerliche Festsetzung.
Inhaltsverzeichnis:
Unter anderem ist das Finanzamt Stuttgart III zuständig für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Steuererklärungen bearbeiten
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Stuttgart III als Dienstherr die Finanzverwaltung Baden-Württemberg vor.
Das Finanzamt in Stuttgart III: Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Persönliche Termine nach Vereinbarung möglich |
Adresse
Finanzamt Stuttgart III (Nr. 2897)
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
Postfach 106053
70049 Stuttgart
Telefon: 0711/66730
Telefax: 0711/66735710
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_stuttgartIII
Bankverbindung des Finanzamtes Stuttgart III
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Stuttgart III
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
Jetzt kostenlos Informieren.
Im Finanzamt in Stuttgart III Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Stuttgart III
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
---|---|
Informationspflicht | Das Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Stuttgart III (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.