Wenn Bürger Fragen zu steuerlichen Themen haben, sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Waren die richtigen Kontaktpersonen. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 17101-17258 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden.
Aufgaben des Finanzamts
Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern. Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern beschäftigt sich zudem mit der Festsetzung der Steuern.
Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Waren auch zuständig für Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Waren als Dienstherr die Finanzverwaltung Mecklenburg-Vorpommern vor.
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Öffnungszeiten vom Finanzamt Waren
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Donnerstag | 9.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Waren (Nr. 4075)
Einsteinstr. 15
17192 Waren (Müritz)
Postfach 3154
17183 Waren (Müritz)
Telefon: 03991/174-0
Telefax: (03991)174-40400
E-Mail: poststelle@finanzamt-waren.de
Internet: www.steuerportal-mv.de/Finanzaemter/Finanzamt-Waren/
Bankverbindung des Finanzamtes Waren
BBk Rostock
IBAN: DE07 1500 0000 0015 001515
BIC: MARKDEF1150
Finanzamt Waren: Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
Im Finanzamt in Waren Karriere machen
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Waren finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Waren
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Waren (Stand: 2023) →
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