Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Wesel verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Es ist ebenfalls zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 46461-46514. Die Steuerverwaltung ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern.
Inhaltsverzeichnis:
In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Wesel umfassen folgende Bereiche:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Wesel
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 13.30 - 15.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Wesel (Nr. 5130)
Heuberg 8
46483 Wesel
Postfach 100136
46461 Wesel
Telefon: 0281 105-0
Telefax: 0800 10092675130
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-wesel
Bankverbindung des Finanzamtes Wesel
BBk Düsseldorf
IBAN: DE93 3000 0000 0030 0015 42
BIC: MARKDEF1300
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Wesel
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Im Finanzamt in Wesel Karriere machen
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Wesel
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen einer Pflicht zur Aufbewahrung der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Wesel (Stand: 2023) →
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