Entgeltformen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Ausdruck Entgelt gehört zu den Begriffen, den die meisten Menschen schon einmal gehört haben, bei dem sie jedoch nur eine schwammige Vorstellung davon haben, was er tatsächlich bedeutet.

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Was sind Entgeltformen?

Der Begriff Entgelt wird häufig falsch geschrieben (nämlich Endgeld), da er meist mit der Bezahlung in Form von Geld assoziiert wird. Das Wort leitet sich aber aus dem Begriff "entgelten" ab.

Häufig wird auch von Arbeitsentgeltformen gesprochen. Es handelt sich also um die Arten, wie Personen, die einen Job bzw. speziell definierte Aufgaben ausführen, bezahlt werden.

Grundsätzlich gilt dabei folgender Gleichsatz:

  • Arbeitnehmer: Lohn
  • Angestellte: Gehalt
  • Auszubildende: Vergütung

Die Entgeltformen sind also nur ein Oberbegriff für diese nach Berufsgruppen unterteilten Bereiche. Die Entgeltformen tauchen häufig in Tarifverträgen auf, um alle Arten von Beschäftigung in einem Unternehmen mit einem Ausdruck erfassen zu können.

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Warum ist es wichtig, unterschiedliche Entgeltformen zu kennen?

Bei den Arbeitsentgeltformen gibt es allerdings noch ein weiteres Unterscheidungskriterium, das man kennen sollte:

  • nach Zeit
  • nach Leistung

Im ersten Fall ist die Bezahlung also einfach an das Ableisten einer gewissen Stundenzahl gebunden, z.B. 40 Stunden Arbeit pro Woche. Was dabei erreicht werden muss, ist nicht klar.

Im zweiten Fall muss man hingegen bestimmte Vorgaben erfüllen. Die Arbeitsentgeltformen haben dann noch weitere Bezeichnungen:

  • Leistungszuschuss
  • Provision
  • (Leistungs-)Bonus

Bei einem Anstellungsvertrag oder aber Gehaltsverhandlungen über künftige Bezüge gilt es deshalb, ganz genau zu überprüfen, in welcher Form die Bezahlung festgelegt wird?

Bekommt man das Geld abhängig von der Zeit oder erst, wenn bestimmte Szenarien eintreten bzw. Leistungen erbracht worden sind? Und ist es realistisch, diese zu erreichen?

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Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG)

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