Überstunden sind keine Seltenheit. Sie sind in vielen Berufen sogar üblich, werden teilweise bezahlt oder durch bezahlte Freizeit ausgeglichen.
Häufig gibt es im Arbeitsvertrag Vereinbarungen, die die Überstundenvergütung regeln.
Inhaltsverzeichnis:
Überstundenvergütung: Wie hoch muss diese ausfallen?
Wenn ein Arbeitnehmer neben der Arbeitszeit, die vertraglich vereinbart wird, weitere Arbeitsstunden und dementsprechend Überstunden leistet, muss der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer meist neben dem Gehalt eine spezielle Überstundenvergütung auszahlen. Wie hoch diese ausfällt, ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt.
Deshalb sollten Arbeitnehmer sich die tariflichen bzw. vertraglichen Regelungen genau anschauen. Denn in diesen wird häufig festgelegt, ob, wann und wie hoch die Überstundenvergütung gewährt wird. Falls eine Vereinbarung über die Überstundenvergütungen nicht vertraglich oder tariflich geregelt ist, wird die Zahlung einer solchen Vergütung normalerweise als stillschweigend vereinbart betrachtet.
- In der Regel müssen Überstunden nicht zwangsläufig vergütet werden. Alternativ kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nämlich von der Arbeit freistellen, sodass die Überstunden durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden.
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Nicht immer gibt es eine Überstundenvergütung
Allerdings gibt es in machen Fällen für Überstunden keine zusätzliche oder gesonderte Vergütung. In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:
- Entweder zahlt der Arbeitgeber nur eine Pauschale
- oder die Überstunden werden durch die regelmäßige Arbeitszeit abgedeckt und sind somit durch diese Arbeitszeit abgegolten.
Auf diese Weise werden Überstunden zum Teil nicht bezahlt. Jedoch können diese pauschalen Regelungen teilweise unwirksam sein. Dies gilt vor allem, wenn sie einen Nachteil für den Arbeitnehmer darstellen können.
Allerdings ist es erlaubt, die Überstunden mit der regelmäßigen Arbeitszeit abzugelten, sofern die Überschreitungen nur geringfügig sind. In diesen Fällen muss die Pauschalabgeltung angemessen sein. Zudem muss in der Vereinbarung des Vertrags festgehalten werden, mit welchem Vergütungsteil die Überstunden abgegolten werden sollen.
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Einzelnachweise
- Deutscher Bundestag: Überstunden in Deutschland »
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