Wer Grundeigentum besitzt, ist in Deutschland zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Ausdrücklich zählt auch die Eigentumswohnung dazu.
Für sie muss die Abgabe also ebenfalls entrichtet werden. Wie berechnet man den Betrag, den man tatsächlich zu bezahlen hat?
Berechnung der Grundsteuer für eine Eigentumswohnung
Eine solche Wohnung ist per Definition nur eine Einheit auf einem größeren bebauten Grundstück.
Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert nicht für die einzelnen Einheiten, sondern für das gesamte Grundstück. Es fehlt also erst einmal der Ausgangswert, mit dem man die Höhe der Abgabe berechnen kann.
Wie berechnet man die Grundsteuer für eine Eigentumswohnung?
Erst einmal muss der Einheitswert festgestellt werden. Hierbei wird anteilig nach Quadratmetern ermittelt: Der Verwalter der Liegenschaft hat den gesamten Einheitswert mitzuteilen.
- Hat die Wohnung nun beispielsweise eine Fläche von 100 Quadratmetern, das gesamte Grundstück misst jedoch 1000 Quadratmeter, so liegt der Einheitswert für die Eigentumswohnung bei einem Zehntel der Gesamtsumme.
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Gibt es andere Möglichkeiten?
Alternativ kann man bei wenigen Parteien in dem Haus auch beim Finanzamt als Steuerpflichtiger beantragen, dass dieses den Einheitswert exakt bestimmt.
Ratsam ist ein solcher Schritt vor allem dann, wenn sich auch Wirtschaftsbetriebe mit im Gebäude befinden, für die eine höhere Grundsteuer aufgrund der größeren Ertragskraft gezahlt werden muss.
Hat man den Einheitswert, multipliziert man diesen mit der Grundsteuermesszahl (Steuermesszahl = 3,5 vom Tausend). Anschließend wird das Produkt aus dem Ergebnis und dem örtlichen Hebesatz gebildet.
Letzterer ist dafür verantwortlich, dass die Abgabe für Eigentumswohnungen in Großstädten und insbesondere in den Stadtstaaten sehr hoch ist.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Bewertungsgesetz (BewG) - Wirtschaftliche Einheit →
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