Zählt die Grundsteuer zu den Mietnebenkosten?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die meisten Mieter bekommen einmal pro Jahr einen Brief, auf den sie gut verzichten könnten.

Es handelt sich um die Nebenkostenabrechnung. In dieser Post werden die Mietnebenkosten im Detail aufgeschlüsselt.

In schöner Regelmäßigkeit taucht dabei auch die Grundsteuer auf. Immer wieder stellten Mieter die Frage, ob dies eigentlich legal ist: Warum sollen sie die Abgaben ihres Vermieters zahlen müssen?

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Wieso darf die Grundsteuer Teil der Mietnebenkosten sein?

Der Gesetzgeber erkennt an, dass die Grundsteuer für Vermieter eigentlich ein Posten ist, der zu den Werbungskosten gehört. Er muss diese zahlen, um seine Einnahmen erwirtschaften zu können.

Nun ist es aber ausgeschlossen, dass man Abgaben als Werbungskosten absetzt. Ansonsten wäre logischerweise auch die Einkommensteuer absetzbar.

Der Gesetzgeber hat sich deshalb dafür entschieden, dass die Grundabgabe umlagefähig ist. Da diese Ausgabe für ihn nicht zu vermeiden ist, er sie aber nicht von der Steuer absetzen kann, kann er sie als Mietnebenkosten weiterreichen.

Wie wird die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt?

In der Regel passiert dies anteilig: Hat ein Haus eine Wohnfläche von 2000 Quadratmetern, in denen 20 Parteien leben, die alle eine Wohnfläche von 100 Quadratmetern haben, muss jede Partei exakt fünf Prozent der Steuer tragen.

Nicht erlaubt ist es, die Abgabe einfach durch die Zahl der Parteien zu teilen, wenn die Wohnungen nicht gleich groß sind.

  • Vermieter sind dazu verpflichtet, eine Gewichtung vorzunehmen. Wohnt der Vermieter zudem selbst im Haus, muss er einen Teil der Abgabe selbst tragen. Er darf in diesem Fall nicht die komplette Summe umlegen.
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Wann darf man sich gegen die Umlage der Grundsteuer wehren?

Einer der Faktoren, der für die Ermittlung maßgeblich ist, dreht sich um die Ertragskraft des Grundeigentums. Diese fließt in die Berechnung des Einheitswerts ein.

Befindet sich nun ein Betrieb (z.B. eine Bäckerei) mit im Haus, steigt die Abgabe für die einfachen Mieter unangemessen an.

Schließlich ist die Ertragskraft des Betriebs höher als die einer einfachen Mietwohnung. In einem solchen Fall darf das nicht anteilige Umlageverfahren nicht angewendet werden.

Es sind zwei Grundsteuern zu ermitteln:

  • gesondert für den Betrieb (eventuell sogar jeweils gesondert für mehrere Betriebe)
  • sowie für den einfachen Mieterbereich.

Die Mieter können von ihrem Vermieter Einsicht in die entsprechenden Ermittlungen verlangen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) - Aufstellung der Betriebskosten

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