Die beiden Grundsteuertypen richten sich an unterschiedliche Empfänger. Die beiden Buchstaben sind dabei hilfreiche Tipps: Sie wurden nicht etwa gewählt, weil sie die beiden ersten Ziffern des Alphabets sind.
Das A steht für agrarisch und das B für baulich. Typ A richtet sich an die Land- und Forstwirtschaft. Typ B ist reserviert für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird.
Welche Grundsteuer müssen Privatpersonen bezahlen?
Privatpersonen können Typ A ausblenden. Für sie ist einzig die Steuer B relevant. Interessant ist dies vor allem vor dem Hintergrund der Kirchengrundsteuer. Diese wird in einigen Regionen Deutschlands nach wie vor auf den Grund und Boden erhoben.
Diese zusätzliche Grundsteuer beschränkt sich allerdings auf Typ A. Sie ist für Privatpersonen deshalb ohne jede Relevanz und gilt nur für die Land- und Forstwirtschaft.
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Welche Grundsteuer ist gemeint, wenn kein Typ angegeben ist?
Typ A ist wesentlich weniger verbreitet als Typ B. In der Fachliteratur ist deshalb in der Regel die bauliche Grundsteuer gemeint, wenn keine genaue Spezifizierung darüber angegeben ist, worüber nun in dem Augenblick tatsächlich geschrieben wird.
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- Bundesministerium der Justiz: Grundsteuergesetz →
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