Der 451-Euro-Job

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Nicht jeder steht in einem klassischen Arbeitsverhältnis einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung. In Deutschland sind mehr als 3 Millionen Menschen in einem Arbeitsverhältnis, das man auch als geringfügige Beschäftigung bzw. als Mini-Job bezeichnet. Für solche Beschäftigungsverhältnisse hat der Gesetzgeber besondere Vorgaben geschaffen.

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Krankenversicherung beim 451-Euro-Job

Zu den besonderen Vorschriften zählt beispielsweise die Tatsache, dass der Arbeitnehmer im Rahmen eines 450-Euro-Jobs nicht durch den Arbeitgeber krankenversichert ist. Man muss sich in diesem Fall anderweitig versichern. Erst, wenn man 451 Euro monatlich verdient, leistet der Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung.

Was bleibt beim 451-Euro-Job für den Arbeitnehmer übrig?

Mit einem 451-Euro-Job geht die Pflicht des Arbeitnehmers einher, Sozialabgaben zu zahlen. Er muss also Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen. Bei einem Verdienst von 451 Euro fallen für eine alleinstehende, kinderlose Person folgende Beiträge an:

  • 18,10 Euro (Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung)
  • 3,52 Euro bzw. 4,37 Euro (AN-Anteil zur Pflegeversicherung, mit bzw. ohne Elterneigenschaft)
  • 21,44 Euro (Anteil des AN zur Rentenversicherung)
  • 2,77 Euro (Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung)

Zieht man diese insgesamt 45,83 Euro/46,68 Euro vom Verdienst in Höhe von 451 Euro ab, bleiben dem Arbeitnehmer noch 405,17 Euro bzw. 404,32 Euro übrig. Dies gilt für alle Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen. Dort bleiben dem Mini-Jobber 402,91 Euro bzw. 402,06 Euro.

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Wie viele Stunden darf man beim 451-Euro-Job arbeiten?

Bis Ende 2014 lag die maximale Arbeitszeit für einen Mini-Jobber bei 15 Wochenstunden. Durch die Einführung des Mindestlohnes ab dem 01.01.2015 sowie der gleichen Rechte eines so Angestellten, wurde diese Arbeitszeit in indirekter Form begrenzt. Da der Mindestlohn ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro gestiegen ist, beträgt die maximal zulässige Arbeitszeit 48,1 Stunden pro Monat oder 12,025 Stunden wöchentlich.

  • Der gesetzliche Mindestlohn sorgt also für Gleichberechtigung zwischen Vollzeitbeschäftigten und Mini-Jobbern. Je höher der Mindestlohn steigt, umso stärker sinkt die zulässige Wochenarbeitszeit. Dadurch will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitnehmer mit einem 451-Euro-Job zu kostengünstigen Lohnsklaven degradiert werden.

451-Euro-Job und selbstständig?

Auch als Selbstständiger kann man prinzipiell einen 451-Euro-Job annehmen und sich auf diese Weise nicht nur durch die regelmäßigen Einnahmen finanziell absichern, sondern sich auch krankenversichern. Allerdings funktioniert diese Variante der Krankenversicherung über den Mini-Job nur solange, wie Zeitaufwand und Einnahmen der Selbstständigkeit niedriger sind, als für den 451-Euro-Job. Dann gilt man nämlich als hauptberuflich selbstständig und ist verpflichtet, sich anderweitig um eine Krankenversicherung zu bemühen.

Was zahlt der Arbeitgeber beim 451-Euro-Job?

Bei einem solchen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Sozialversicherungsabgaben in Form des Arbeitgeberanteils (AG-Anteil) abzuführen. Zudem leistet er noch verschiedene Umlagen sowie einen pauschalen Steuersatz, den er an die Zentrale für Mini-Jobs zahlt. Dieser sinkt allerdings im Vergleich zu einem 450-Euro-Job von 141,39 Euro auf 87,16 Euro pro Monat. Für den Arbeitgeber ist also der 451-Euro-Job attraktiver, weil er mehr als 50 Euro pro Monat an Sozialabgaben einspart.

Job für 450 Euro oder 451-Euro-Job?

Die Frage, ob ein Verdienst von 450 Euro oder von 451 Euro pro Monat besser ist, muss der Arbeitnehmer selbst beantworten. Bei einem 450-Euro-Job fallen grundsätzlich keine Abzüge an. Das bedeutet, der Verdienst ist brutto = netto.

Bei der Entscheidung kommt es vermutlich sehr darauf an, ob er Wert auf die gleichen Rechte wie klassische Arbeitnehmer legt. Denn mit 451 Euro monatlich hat man als Arbeitnehmer Anrecht auf Krankengeld für maximal 78 Wochen, Arbeitslosengeld I und Mutterschaftsgeld. Eine zentrale Frage ist also, ob der Arbeitnehmer mit einem 451-Euro-Job von der Sozialversicherungspflicht profitieren möchte. Diese ist beim 450-Euro-Job nicht vorhanden, obwohl der Arbeitgeber Sozialabgaben abführt.

Vor allem für Einsteiger in die Selbstständigkeit bzw. für Gründer kann diese Beschäftigungsform für Sicherheit hinsichtlich der finanziellen und versicherungstechnischen Absicherung sorgen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

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