Das Krankengeld wird nach 6 Wochen andauernder Krankheit gezahlt und ist steuerfrei. Beim Krankengeld werden weder Einkommensteuer und noch ein Beitrag zur Krankenversicherung fällig. Dafür gibt es sehr wohl Sozialleistungen: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Inhaltsverzeichnis:
Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz auf steuerpflichtiges Einkommen erhöht sich durch das Krankengeld. Bei mehr als 410 Euro Krankengeld insgesamt muss Steuererklärung abgegeben werden.
Was ist Krankengeld?
Die Auszahlung des Krankengeldes beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet.
Die wichtigste Voraussetzung für die Zahlung des Krankengeldes ist natürlich, dass die Krankheit weiter andauert und der Arbeitnehmer nicht zwischenzeitlich wieder gesund geworden ist.
Das Krankengeld wird unter dem Begriff Lohnersatzelsitung zusammengefasst, zu denen auch andere Leistungen gezählt werden wie ALG I und Elterngeld.
- Die maximale Höhe des Krankengeldes liegt bei 70% des letzten Brutto- und 90% des letzten Nettoeinkommens.
Auch wenn der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen muss, fallen regelmäßige Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Lediglich die Beiträge zur Krankenversicherung werden für die Dauer des Krankengeldbezugs nicht erhoben. Dies hat den einfachen Grund, dass der Arbeitnehmer Leistungen bezieht und in diesem Falle von der Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung befreit ist.
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Wann können Steuern fällig werden?
Krankengeld ist zunächst steuerfrei, das heißt, das keine Einkommensteuer auf das Krankengeld erhoben wird. Sie erhalten sechs Wochen nach Krankschreibung, in der der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt, Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Dieses Krankengeld erhalten Sie bis zu 78 Wochen. In dieser Zeit wird vom bisher gezahlten Bruttogehalt 70% Krankengeld errechnet und von diesen 70% werden Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung abgezogen. Weitere Abzüge bestehen nicht.
Der Progressionsvorbehalt bei Krankengeld
Die Steuern auf das Krankengeld werden beim Bruttolohn als Progressionsvorbehalt angerechnet. Auf das Krankengeld selbst werden keine Steuern fällig, auf den Bruttolohn im Jahr, in dem das Krankengeld gezahlt wurde, wird ein veränderter Steuersatz gezahlt.
Krankengeld Beispiel | Krankengeld Steuern |
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Steuern für Krankengeld bei Beschäftigung vor und nach dem Krankengeld | Bruttogehalt für die Zeit vor und nach dem Krankengeld + die Summe an erhaltenem Krankengeld = Basis für den persönlichen Steuersatz. Nach diesem Gesamtsteuersatz aus Bruttolohn und Krankengeld ergibt sich der Steuersatz für das gesamte Jahr. |
Krankengeld bei privater Krankenversicherung | Krankengeld bei Bezug aus privater Krankenversicherung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. |
Krankengeld und selbständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert | Normalerweise erhält man als Selbständiger bei der freiwilligen Versicherung in der GKV kein Krankengeld. |
Wer mehr als 410 Euro Krankengeld erhalten hat, muss eine Steuererklärung ausfüllen. Dort sind Angaben zu den Einkommenersatzleistungen zu machen. Der Progressionsvorbehalt beim Krankengeld stellt sicher, dass Kranke durch das Krankengeld keinen geringeren Steuersatz bekommen als Arbeitnehmer, die kein Krankengeld beziehen.
Häufig gestellte Fragen
Auf das Krankengeld selbst müssen keine Steuern gezahlt werden. Wer jedoch vorher in einem Jahr steuerpflichtig beschäftigt war, und auch nach der Krankheit weiter arbeitet, muss auf dieses Einkommen einen höheren gesamten Steuersatz zahlen.
Wer die Höhe der Steuern für das Krankengeld ausrechnen möchte, muss sein Jahresverdienst aus dem Jahr, in dem Krankengeld bezogen wurde, plus die Summe an Krankengeld rechnen. Danach wird die Einkommensteuer für das Jahr zusammengerechnet und mal 100 genommen. Dieses Ergebnis muss durch die Summe an Einkommen - steuerpflichtiges Einkommen + Krankengeld - genommen werden. Das ergibt den persönlichen Steuersatz für das Einkommen in dem Jahr in Prozent.
Die Dauer des Krankengeldes ist bei der Entscheidung über einen höheren Steuersatz nicht maßgeblich. Maßgeblich ist die Höhe der Lohnersatzleistung. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben und wird einen leicht erhöhten Steuersatz auf das Einkommen für das entsprechende Jahr zahlen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld >>
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz >>
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz - Progressionsvorbehalt >>
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