Der Bruttolohn als Basis der Nettolohnberechnung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, erhält dafür in der Regel vom Arbeitgeber ein Entgelt. Im Arbeitsvertrag findet sich meist eine Angabe zum Bruttolohn, den der Arbeitnehmer erhält. Dieser unterscheidet sich allerdings vom Nettolohn, der geringer ist.

Rechtsgrundlage jeder Vergütung ist § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn

Berufstätige Personen unterliegen in Deutschland normalerweise der Steuerpflicht und müssen bestimmte Sozialabgaben leisten. Solche Steuern und Abgaben werden vom Arbeitgeber noch vor der Auszahlung des Lohns vom Bruttolohn abgezogen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Übrig bleibt dann der auszuzahlende Nettolohn. Unter Bruttolohn versteht man also den Lohn, von dem noch keinerlei Steuern oder Sozialabgaben abgezogen wurden.

Mit dem Brutto-Netto-Rechner lässt sich der Nettolohn schnell und einfach berechnen.
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Abzüge vom Bruttolohn

Vor allem für Berufseinsteiger ist es nicht selten ein kleiner Schock, wenn sie ihre erste Lohnabrechnung in der Hand halten und auf den auszuzahlenden Betrag schauen. Man muss sich bewusst machen, dass vom vertraglich vereinbarten Lohn zunächst verschiedene Beträge abgezogen werden. Zu diesen gehören:

Die Höhe der Abzüge ist dabei abhängig von der Steuerklasse, von den Lebensumständen (Single oder Ehepartner) sowie vom zustehenden Bruttolohn. Je höher dieser ist, desto mehr Steuern und Sozialabgaben müssen gemäß dem geltenden Steuerrecht gezahlt werden.

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Bruttolohn berechnen

In der Regel wird ein Stundenlohn vereinbart. Multipliziert man diesen mit den monatlich zu leistenden Arbeitsstunden, erhält man als Ergebnis den Bruttolohn.

Wenn beispielsweise ein Facharbeiter vier Wochen im Monat je 40 Stunden pro Woche arbeitet und einen Stundenlohn von 24 Euro erhält, dann lautet die Rechnung: 40 x 4 x 24.
Der Lohn (brutto) des Facharbeiters würde in diesem Fall 3.840 Euro betragen.

Umgekehrt können auch Angestellte mit einem Festgehalt ihren Stundenlohn errechnen. Wer z. B. im öffentlichen Dienst monatlich 4.600 Euro brutto verdient und 38 Wochenstunden arbeitet, der hat theoretisch einen Stundenlohn von 30,26 Euro.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 611 »

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