Auslandsreisen: Die aktuellen Pauschbeträge in der Übersicht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen Auslandsreisen antritt, bekommt für entstehende Kosten Pauschbeträge zurück erstattet.

Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Verpflegung und Übernachtungen in Hotels.

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Neue Berechnung der Auslandsreisen-Pauschbeträge

Nach dem Bundesreisenkostengesetz gelten die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge pandemiebedingt auch für das Kalenderjahr 2022.

Grundlage dafür ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 03. Dezember 2020, die mit dem 01. Januar 2021 in Kraft tritt.

Übersicht der Pauschbeträge nach Ländern

Hier finden Sie alle Pauschalen nach Ländern sortiert in der Übersicht! Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums sind die Beträge fett gedruckten, die geändert worden sind.
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Die vollständige Tabelle vom BMF

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Grundsätzliche Regelgungen

Der Pauschbetrag bei Reisen vom In- ins Ausland wird nach dem Ort festgelegt, der die steuerpflichtige Person vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.

Bei eintägigen Auslands-Reisen sowie für Rückreisetage vom Aus- ins Inland bestimmt der letzte Tätigkeitsort im Ausland die Höhe des Pauschbetrags.

  • Für die Länder, die in der BMF-Übersicht nicht angegeben sind, gelten der Pauschbetrag von Luxemburg. Für nicht angegebene Außen- und Überseegebiete eines Landes gilt der Pauschbetrag des Mutterlandes.

Bei Übernachtungskosten sind die Pauschbeträge nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber anwendbar.

Sollen die Übernachtungskosten als Werbungskosten seitens des Arbeitnehmers in der Anlage N oder aber als Betriebsausgaben durch den Unternehmer geltend gemacht werden, dann können ausschließlich die tatsächlichen Übernachtungskosten geltend gemacht werden.

Beachtung bei der Steuererklärung

Liegen die Ausgaben unter den Pauschbeträgen, weil der Reisende beispielsweise bei Freunden übernachtet hat und dort auch verpflegt wurde, kann die Pauschale trotzdem vom Betrieb gefordert werden.

Gibt man mehr für seine Auslandsreisen aus, so kann der überschüssige Betrag durch die Steuererklärung abgesetzt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesreisekostengesetz (BRKG)
  2. Bundesfinanzministerium: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021
  3. Bundesfinanzministerium: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern

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