Ausgaben führen dazu, dass sich das zu versteuernde Einkommen in der Steuererklärung vermindert. Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Aspekte, die für den Abzug von Beiträgen aus Versicherungen relevant sind.
Die meisten aller Versicherungen werden in der Anlage Versorgungsaufwand eingetragen. Davon ausgenommen sind beruflich bedingte Versicherungen, sie werden in der Anlage N (Werbungskosten) notiert. Wer über Riester-Verträge verfügt, muss diese in der Anlage AV eintragen.
Absetzbare Versicherungen in der Einkommenssteuererklärung
Verschiedene Versicherungen können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Am häufigsten kommen diese vor:
- Arbeitslosenversicherung
- Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kapitallebensversicherung (vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen)
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung - gesetzlich (GKV) oder privat (PKV)
- Kranken- und Pflegezusatzversicherung
- Krankentagegeld- / Krankenhaustagegeld-Versicherung
- Pflegeversicherung
- Reise-Kranken-/ Unfall-Versicherung
- Risikolebensversicherung
- Sterbegeldversicherung (unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Leistung nur im Todesfall)
- Unfallversicherung (für den Bereich Freizeit)
Arbeitnehmer und Beamte können maximal 1.900 Euro absetzen, Selbstständige 2.800 Euro. Für Ehepaare gelten die doppelten Beträge.
Allerdings werden diese Beträge schon mit der normalen Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht. Doch das Finanzamt berücksichtigt diese Versicherungen in tatsächlicher Höhe selbst bei Überschreiten des Grenzbetrages.
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Voll absetzbare Versicherungen in der Einkommenssteuererklärung
Voll absetzbar als Werbungskosten sind:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Arbeitsrechtschutzversicherung
- Unfallversicherung (für den Bereich Arbeit)
Wo trage ich die Versicherungen ein?
Anlage | Versicherungstyp |
---|---|
Anlage Versorgungsaufwand | die meisten Versicherungen |
Anlange N (Werbungskosten) | beruflich bedingte Versicherungen |
Anlage AV | Riester-Verträge |
Nicht-absetzbare Versicherungen in der Einkommenssteuererklärung
Diese Versicherungen können nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden:
- Hausratversicherung
- Kapitallebensversicherung (nach dem 01.01.2005 abgeschlossen)
- Kfz-Kaskoversicherung
- Private Rentenversicherung (Kapitalanlagen)
- Privat- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird nicht in der Steuererklärung angegeben, da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden.
Welche Versicherungsprämien sind steuerlich absetzbar?
Steuerpflichtige haben die Chance, ihre Altersvorsorge in der Steuer unterzubringen. Letztere wird nach wie vor des Öfteren als Versicherungslösung umgesetzt – etwa wenn es um die Rürup- oder Riester-Rente geht. Hier besteht beispielsweise die Chance, Prämien aus den Versicherungen über die Sonderausgaben geltend zu machen.
Gerade für jene Personen, die von dem an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelten Sonderausgabenabzug profitieren, ergibt sich so ein erheblicher Effekt.
Können Versicherungen aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden?
Private Haushalte können Versicherungsprämien absetzen. Aber auch als Vermieter hat man diese Chance. Hier handelt es sich allerdings nicht um Sonderausgaben. In diesem Zusammenhang sind die Prämien eher als Betriebsausgabe anzusehen.
Zu beachten ist, inwiefern hier private Nutzung und Vermietung – etwa im Mehrfamilienhaus – zusammentreffen und dies zu Abschlägen führt.
Die wichtigsten Fakten
In der Steuererklärung können Ausgaben für bestimmte Versicherungen abgesetzt werden. So kann man z.B. die Krankenversicherung und die Altersvorsorge in der Steuererklärung angeben. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist steuerlich absetzbar. Private Haushalte können zudem Versicherungsprämien absetzen.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz §20 →
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