Doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Immer mehr Arbeitnehmer und Angestellte müssen flexibel sein und eine Arbeitsstelle weitab von ihrem Wohnort annehmen.

Nicht nur das Arbeitsamt versagt dies gegebenenfalls, auch die Notwendigkeit, die Familie zu ernähren macht eine doppelte Haushaltsführung nicht selten notwendig.

Und selbstverständlich ist dies stets mit hohen Kosten verbunden.

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Ein zweiter Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstätte

Wer einen zu langen Weg zur Arbeit hat, um zu pendeln, nimmt sich besser am Arbeitsort eine Wohnung, um Fahrtkosten und Zeit zu sparen.

Der Preis für die doppelte Haushaltsführung ist eine Wochenendbeziehung und belastet obendrein das Familienleben, wenn Familie vorhanden ist.

Durch eine Zweitwohnung entsteht zusätzlicher finanzieller Aufwand

Durch eine Zweitwohnung entsteht dem Steuerpflichtigen zusätzlicher finanzieller Aufwand. Diesen Aufwand der doppelten Haushaltsführung kann er in einer Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber erklären und steuerlich geltend machen.

Dafür hat der Gesetzgeber genaue Regelungen erlassen, die es unbedingt zu beachten gilt.

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Doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung

Bei der doppelten Haushaltsführung ist festgelegt, ab welcher Entfernung des Arbeitsamtes vom Wohnort überhaupt der Zweitwohnsitz anerkannt wird.

Alternativ, welche Zeiteinsparung vorliegen muss auf dem Arbeitsweg. Die diesbezüglichen Richtlinien ändern sich häufig. Wird die doppelte Haushaltsführung anerkannt, können sämtliche zusätzlichen Kosten der Wohnung abgesetzt werden.

Miete, Strom, Heizung, alle Betriebskosten und sogar die Wohnungseinrichtung, sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings zieht das Finanzamt einen Anteil für die private Nutzung von den entstehenden Kosten ab.

Auch die Versicherungen zählen zu den absetzbaren Kosten

Im absetzbaren Kosten einer Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung gehören auch Versicherungen für diese Wohnung, ein eventuell vorhandener Garagenplatz, ja sogar Kosten der Renovierung, auch der Erstrenovierung. Diese Kosten müssen dem Finanzamt natürlich genauestens nachgewiesen werden.

Es wird immer prüfen, inwieweit diese Kosten wirklich erforderlich sind, um am Zweitwohnsitz eine Wohnung und damit einen doppelten Haushalt zu führen.

Regelmäßige Fahrten zum Hauptwohnsitz können abgesetzt werden

Für die Kosten der doppelten Haushaltsführung zählen auch regelmäßige Fahrten im Hauptwohnsitz, der zur Familie. Hier gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, wie viel Mal pro Woche der Arbeitnehmer auf Kosten des Steuerzahlers seine Familie aufsuchen darf.

Das Finanzamt erkennt im Allgemeinen die Kosten der doppelten Haushaltsführung nur für etwa zwei Jahre an. Danach geht es davon aus, dass der Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz geworden ist. Ist das nicht der Fall, muss der Steuerzahler das belegen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Mehrere Wohnungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten
  3. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

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