Steuererklärung: Unfallkosten absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Verkehrsunfall ist nicht nur ärgerlich, in den meisten Fällen hat er auch finanzielle Konsequenzen. Ist man der Geschädigte, kann man auf die Versicherung des Unfallgegners hoffen.

War man selbst schuld und hat zu allem Überfluss keine Kaskoversicherung abgeschlossen, bleibt man auf den Unfallkosten meistens sitzen. Aber: Über die Steuererklärung lassen sich Unfallkosten unter Umständen absetzen.

Was ist fürs Absetzen von Unfallkosten zu beachten? Wo liegen die Grenzen der Absetzbarkeit über die Steuererklärung?

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Unfallkosten können Werbungskosten sein

Bei der Steuererklärung von Beschäftigten sind die Werbungskosten ein wichtiger Bereich. Diesem fallen Aufwendungen zu, die in einem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Und unter gewissen Umständen lassen sich die Unfallkosten genau hier unterbringen.

Aber: Um dieses Ass aus dem Ärmel zu ziehen, müssen die Unfallkosten zwei wichtige Bedingungen erfüllen. Einerseits ist es Voraussetzungen, dass sich der Unfall im Zusammenhang mit dem Beruf ereignet hat. Auf der anderen Seite muss der Steuerpflichtige die Kosten selbst getragen haben.

Ein Zusammenhang zwischen Kosten für den Unfall und dem Beruf besteht zum Beispiel dann, wenn der Unfall:

  • auf dem Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung
  • bei einer Dienstfahrt
  • bei einer Fahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
  • beim Besuch einer Weiterbildung

passiert ist.

Ebenfalls gilt ein beruflicher Zusammenhang für einen Unfall, der sich im Zuge eines Bewerbungsgesprächs ereignet. Welche Kosten kann ein Steuerpflichtiger über die Steuererklärung geltend machen?

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Welche Unfallkosten lassen sich absetzen?

Die Frage, wann Kosten für den Unfall von der Steuer abgesetzt werden können, ist nur eine Seite der Medaille. Hinsichtlich der Kosten, die man nach einem Unfall absetzen kann, ist die Palette relativ breit.

Auch Schuldzinsen können durchaus über die Werbungskosten als Unfallkosten zum Ansatz gebracht werden. Dies gilt beispielsweise für ein Darlehen, welches man zur Beseitigung der Kosten für den Unfall hat aufnehmen müssen.

Eine Möglichkeit für den Abzug über die Steuererklärung besteht außerdem für:

  • Reparaturkosten
  • Ausgaben für einen Leihwagen
  • angefallene Abschleppkosten
  • Gutachterkosten oder
  • Anwaltsgebühren
  • Seitens der Finanzämter werden die Kosten für einen beruflich veranlassten Unfall nur anerkannt, wenn die Aufwendungen um Erstattungen von Dritten (zum Beispiel einer Versicherung) gemindert werden. Darüber hinaus sollte in diesem Zusammenhang unbedingt an den polizeilichen Unfallbericht als Nachweis für den Fiskus gedacht werden.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 95 Versicherung an Eides statt
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

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