Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist zum Teil Pflicht und zum Teil freiwillig. Jene, die gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese normalerweise bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt abgeben.
Gibt man die Steuererklärung nicht pünktlich ab, kann es zum Teil sogar zu einer Androhung von Zwangsgeld kommen.
Inhaltsverzeichnis:
Wann wird das Zwangsgeld festgesetzt?
Wer eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, muss diese in der Regel bis zum 31. Mai des folgenden Jahres einreichen. Beispielsweise muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 bis zum 31. Mai 2018 beim Finanzamt abgegeben werden.
Falls diese Steuererklärung nicht fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird, wird man im Normalfall innerhalb von etwa sechs bis acht Wochen eine Erinnerung bekommen. In dieser wird man vom Finanzamt aufgefordert, die Steuererklärung abzugeben.
Wenn man auf diese Erinnerung nicht reagiert und dementsprechend immer noch keine Einkommenssteuererklärung abgibt, kann das Zwangsverfahren vom Finanzamt eingeleitet werden.
In diesem Fall wird ein Zwangsgeld angedroht und teilweise festgesetzt.
- Um die Androhung und Festsetzung des Zwangsgelds zu umgehen, sollte man die Einkommenssteuererklärung am besten fristgerecht oder spätestens nach der Erinnerung einreichen. Wer die Abgabe noch weiter hinauszögern möchte, sollte allerspätestens die Steuererklärung abgeben, sobald das Zwangsgeld angedroht wird. Denn wenn man die Einkommenssteuererklärung nach der Androhung des Zwangsgelds noch nicht abgibt, kann das Finanzamt das Zwangsgeld einfordern.
Jetzt kostenlos Informieren.
Zwangsgeld: Ein Verspätungszuschlag kann fällig werden
Sofern man sich dazu entschließt, die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt abzugeben, bevor das Zwangsgeld angedroht wird, muss dieses Geld nicht mehr entrichtet werden. Falls jedoch bereits eine Androhung des Zwangsgelds schriftlich erfolgt ist, hat das Finanzamt die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag einzufordern.
Deshalb ist es ratsam, die Einkommenssteuererklärung noch vor der Androhung und Festsetzung des Zwangsgelds an das Finanzamt zu schicken.
Wenn die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung glaubhaft entschuldigt werden kann, wird jedoch in der Regel kein Verspätungszuschlag erhoben.
Zu den möglichen Gründen für eine Entschuldigung gehören zum Beispiel:
- ein schwerer Unglücksfall
- eine schwere Erkrankung
Wie hoch kann das Zwangsgeld ausfallen?
Die Höhe des Zwangsgelds kann bei bis zu 25.000 Euro liegen. Die Höhe des Verspätungszuschlags kann bis zu zehn Prozent der Steuersumme für jeden angefangenen Monat betragen.
Ob bzw. in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag letztendlich gezahlt werden muss, hängt vor allem von dem jeweiligen Finanzbeamten ab.
Einzelnachweise und Quellen
Bundesministerium der Justiz: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
§ 11 Zwangsgeld »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.