Bei Unternehmern und Geschäftsleuten ist es allgemein bekannt, dass so ziemlich alle anfallenden Kosten irgendwie von der Steuer abgesetzt werden können. Doch bevor jetzt bei einem Arbeitnehmer der Neid aufkommt:
Auch Arbeiter können diverse Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. So ist es beispielsweise möglich, diverse Reparaturkosten auch bei der Privatwohnung geltend zu machen. Doch welche Kosten sind für eine Privatperson am Ende wirklich absetzbar?
Inhaltsverzeichnis:
Die Reparaturkosten von der Steuer absetzen, trotz Privatwohnung
Es ist nicht nur für Selbstständige möglich diverse Kosten für Reparaturen bei der Steuer geltend zu machen, auch eine Privatperson kann diverse Posten absetzen. Jedoch ist nicht jede anfallende Reparatur innerhalb der Privatwohnung auch absetzbar. In der Regel werden aber einige Handwerksarbeiten vom Finanzamt als absetzbare Kosten akzeptiert.
Diese Kosten erkennt das Finanzamt an:
- Wartungsarbeiten bei der Heizung
- Renovierung / Tausch von Fenstern und Türen
- Arbeiten an Dach oder Fassade
- Malerarbeiten
- anfallende Kosten für Schornsteinfeger
- Teppich, Fliesen oder Parkett legen
- Modernisierungsarbeiten im Badezimmer
Die Steuer erkennt hierbei nur die reinen Arbeitskosten der entsprechenden Reparaturkosten an. Anfallende Kosten für Material dürfen nicht angerechnet werden.
Jetzt kostenlos Informieren.
Welche Reparaturkosten sind noch absetzbar?
Bei einer Privatwohnung muss nicht immer direkt ein Schaden vorliegen, damit Reparaturkosten entstehen. So kann es auch geschehen, dass beim Umzug oder generell beim Transport ein Gegenstand beschädigt wird.
Die hierbei anfallenden Reparaturkosten können dann auch bei der Steuererklärung als absetzbar deklariert werden. Auch hier ist darauf zu achten die reine Arbeitsleistung anzugeben und die Kosten für die benötigten Materialien nicht mit in die Kosten einzubeziehen.
Fazit: Reparaturkosten auch bei der Privatwohnung absetzbar
Auch reguläre Arbeitnehmer können sich finanziell entlasten und bestimmte Kosten für Reparatur von der Steuer absetzen. Gerade diverse Kosten für Handwerker oder Techniker werden in der Regel problemlos vom Finanzamt anerkannt.
Wichtig ist jedoch: nicht alle Kosten lassen sich einfach bei der Steuererklärung geltend machen und können abgesetzt werden. Es sollte also immer nur die reine Arbeitsleistung angegeben werden, da die Finanzämter die Kosten für Materialien in jedem Fall nicht zulassen werden. Dafür können auch Kosten angesetzt werden, welche durch Schäden bei Umzügen entstehen.
In jedem Fall kann hier ein erfahrener Steuerberater weiter helfen oder auch genaue Tipps geben und angemessen beraten.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (EStG) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.