Infos zum Finanzamt Calau

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei Fragestellungen zum Thema Steuern steht das Finanzamt Calau mit Rat und Tat zu Seite. Außerdem ist es zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 01941-04938. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die Festsetzung der Steuern.

Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und vermitteln diese.

Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
  • Steuererklärungen bearbeiten
  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Calau als Dienstherr die Finanzverwaltung Brandenburg vor.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Calau

Service- und Informationsstelle Finanzamt Calau

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag auch14.00 - 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
weitere Termine nach Vereinbarung möglich

Service- und Informationsstelle Finsterwalde des Finanzamtes Calau

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag auch14.00 - 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
weitere Termine nach Vereinbarung möglich

Postanschrift

Standort Calau:
Finanzamt Calau (Nr. 3057)
Springteichallee 25
03205 Calau

Standort Finsterwalde:
Schloßstraße 9
03238 Finsterwalde

Telefon: 03541 83-0
Telefax: 03541 83-100
E-Mail: poststelle.fa-calau@fa.brandenburg.de
Internet: www.fa-calau.brandenburg.de

Bankverbindung des Finanzamtes Calau

BKK Berlin

IBAN: DE83 1000 0000 0010 0015 62
BIC: MARKDEF1100

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Calau

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Karriere im Finanzamt Calau

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Calau nichts entgegen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Calau

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
NachprüfungsrechtEine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
AnforderungsrechtDas Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenBefindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden.
InformationspflichtJeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.
SäumnisrechtImmer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Calau kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Calau

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Calau (Stand: 2023)

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