Das Finanzamt Charlottenburg in 10627 Berlin ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 10585-14059 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Kernaufgabe des Amtes besteht insbesodere in der Steuerverwaltung. Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung. Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- Steuererklärungen bearbeiten
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Berlin, ist der Dienstherr des Finanzamtes Charlottenburg.
Das Finanzamt in Charlottenburg: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Dienstag, Mittwoch | 8.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 12.00 - 18.00 Uhr |
Montag und Freitag | geschlossen |
Postanschrift
Finanzamt Charlottenburg (Nr. 1113)
Bismarckstraße 48
10627 Berlin
Telefon: 030 9024-13 0
Telefax: 030 9024-13 900
E-Mail: poststelle@fa-charlottenburg.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/charlottenburg/
Bankverbindung des Finanzamtes Charlottenburg
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Charlottenburg
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Charlottenburg absolvieren
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Charlottenburg und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Charlottenburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Stundungspflicht | Auch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Befindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Charlottenburg (Stand: 2023) →
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