Bei Fragestellungen zum Thema Steuern steht das Finanzamt Chemnitz-Mitte mit Rat und Tat zu Seite. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 09001-09247 zuständig. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest.
Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Chemnitz-Mitte auch zuständig für die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Chemnitz-Mitte fällt zudem:
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Sachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Chemnitz-Mitte.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Chemnitz-Mitte
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 14.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Postanschrift
Finanzamt Chemnitz-Mitte (Nr. 3215)
Straße der Nationen 2-4
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 467-0
Telefax: 0371 467-9000
E-Mail: poststelle@fa-chemnitz-mitte.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/chemnitz-mitte
Bankverbindung des Finanzamtes Chemnitz-Mitte
BBK CHEMNITZ
BIC: MARKDEF1870
IBAN: DE02 8700 0000 0087 0015 02
Finanzamt Chemnitz-Mitte: Die Steuernummer und die Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Chemnitz-Mitte
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Chemnitz-Mitte
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Prüfungsrecht | Mitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Säumnisrecht | Immer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Chemnitz-Mitte (Stand 2022) →
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