Das in Dillenburg ansäßige Finanzamt Dillenburg ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Es ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 35661-35768 zuständig. Die Steuerverwaltung ist einer der größten Aufgabenbereiche der Behörde. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Inhaltsverzeichnis:
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Dillenburg fällt zudem:
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Hessen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Dillenburg.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Dillenburg
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminabsprache |
Anschrift
Finanzamt Dillenburg (Nr. 2609)
Wilhelmstraße 9
35683 Dillenburg
Postfach 1362
35663 Dillenburg
Telefon: 02771 908-0
Telefax: 02771 908-100
E-Mail: Poststelle@FA-DIL.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststellen?org=L100001%3A%3A349971126&view=org
Bankverbindung des Finanzamtes Dillenburg
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Dillenburg
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Dillenburg
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Dillenburg und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Dillenburg finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Dillenburg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Informationspflicht | Das Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Säumnisrecht | Wer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen. |
Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Dillenburg kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Dillenburg (Stand: 2023) →
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