In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Eckernförde-Schleswig zuständig für die Stadt Eckernförde und für Bereiche des Kreises. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 24331-25879 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.
Die Kernaufgabe des Amtes besteht vor allem in der Verwaltung der Steuern. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung. Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Eckernförde-Schleswig fällt zudem:
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Schleswig-Holstein, ist der Dienstherr des Finanzamtes Eckernförde-Schleswig.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Eckernförde-Schleswig
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag auch | 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Postanschrift
Finanzamt Eckernförde-Schleswig (Nr. 2129)
Bergstr. 50
24340 Eckernförde
Telefon: 04351 756-0
Telefax: 04351 756-290
E-Mail: poststelle@fa-eck-sl.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FA_EckernfoerdeSchleswig/Kontakt/kontakt_node.html
Bankverbindung des Finanzamtes Eckernförde-Schleswig
Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg
IBAN: DE97 2000 0000 0020 2015 01
BIC: MARKDEF1200
Finanzamt Eckernförde-Schleswig: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Karriere im Finanzamt Eckernförde-Schleswig
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Eckernförde-Schleswig und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Eckernförde-Schleswig nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Eckernförde-Schleswig
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Befindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Stundungspflicht | Auch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein. |
Informationspflicht | Das Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Eckernförde-Schleswig (Stand: 2023) →
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