Infos zum Finanzamt Eckernförde-Schleswig

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Eckernförde-Schleswig zuständig für die Stadt Eckernförde und für Bereiche des Kreises. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 24331-25879 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.

Die Kernaufgabe des Amtes besteht vor allem in der Verwaltung der Steuern. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung. Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Eckernförde-Schleswig fällt zudem:

  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
  • Führung von Steuerkonten der Bürger
  • Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Schleswig-Holstein, ist der Dienstherr des Finanzamtes Eckernförde-Schleswig.

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Öffnungszeiten vom Finanzamt Eckernförde-Schleswig

Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag auch14.00 - 17.00 Uhr
Mittwochgeschlossen

Postanschrift

Finanzamt Eckernförde-Schleswig (Nr. 2129)
Bergstr. 50
24340 Eckernförde

Bankverbindung des Finanzamtes Eckernförde-Schleswig

Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg

IBAN: DE97 2000 0000 0020 2015 01
BIC: MARKDEF1200

Finanzamt Eckernförde-Schleswig: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Karriere im Finanzamt Eckernförde-Schleswig

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Eckernförde-Schleswig und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Eckernförde-Schleswig nichts entgegen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Eckernförde-Schleswig

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenBefindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.
PrüfungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.
StundungspflichtAuch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein.
InformationspflichtDas Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.

Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Eckernförde-Schleswig

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Eckernförde-Schleswig (Stand: 2023)

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