Das Finanzamt Görlitz in 02826 Görlitz ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 02806-02959 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Kernaufgabe des Amtes besteht vor allem in der Verwaltung der Steuern.
Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern beschäftigt sich zudem mit der Festsetzung der Steuern. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis:
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Görlitz als Dienstherr die Finanzverwaltung Sachsen vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Görlitz
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag und Mittwoch | 8.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Görlitz (Nr. 3207)
Sonnenstraße 7
02826 Görlitz
Telefon: 03581 875-0
Telefax: 03581 875-1100
E-Mail: poststelle@fa-goerlitz.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/goerlitz
Bankverbindung des Finanzamtes Görlitz
BBK LEIPZIG
IBAN: DE43 8600 0000 0086 0015 32
BIC: MARKDEF1860
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Görlitz
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Karriere im Finanzamt Görlitz
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Görlitz
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Stundungspflicht | Sollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen. |
Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Als Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Görlitz (Stand: 2023) →
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