Das Finanzamt Hofheim am Taunus ist als Steuerbehörde zuständig für die Stadt Hofheim und für Bereiche des Kreises. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 65233-65844 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Hauptaufgabe des Finanzamtes ist die Steuerverwaltung - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer.
Dies umfasst nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Hofheim am Taunus als Dienstherr die Finanzverwaltung Hessen vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Hofheim am Taunus
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 18.00 Uhr |
nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Hofheim am Taunus (Nr. 2646)
Nordring 4 - 10
65719 Hofheim
Postfach 1380
65703 Hofheim
Telefon: 06192 960-0
Telefax: 06192 960-412
E-Mail: Poststelle@FA-HOH.Hessen.de
Internet: verwaltungsportal.hessen.de/dienststelle?org_id=L100001%3A%3A349991848
Bankverbindung des Finanzamtes Hofheim am Taunus
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Hofheim am Taunus
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Hofheim am Taunus
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hofheim am Taunus
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Stundungspflicht | Auch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein. |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Hofheim am Taunus (Stand: 2023) →
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