Das Finanzamt Mittweida in 009648 Mittweida ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Außerdem ist es für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 09213-09669 zuständig. Die Verwaltung der Steuern ist einer der größten Aufgabenbereiche der Behörde. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes.
In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Mittweida umfassen folgende Bereiche:
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Sachsen.
Das Finanzamt in Mittweida: Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 7.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 7.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 - 13.00 Uhr |
Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Mittweida (Nr. 3222)
Robert-Koch-Str. 17
09648 Mittweida
Telefon: 03727 987-0
Telefax: 03727 987-333
E-Mail: poststelle@fa-mittweida.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/mittweida
Bankverbindung des Finanzamtes Mittweida
BBK CHEMNITZ
IBAN: DE07 8700 0000 0087 0015 09
BIC: MARKDEF1870
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Mittweida
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Im Finanzamt in Mittweida Karriere machen
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Mittweida
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Mittweida (Stand: 2023) →
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