Das Finanzamt Offenbach am Main II

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das in Offenbach ansäßige Finanzamt Offenbach am Main II ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 63083-63533 wohnen, können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.

Die Kernaufgabe des Amtes besteht vor allem in der Verwaltung der Steuern. Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung.

In den Zuständigkeitsbereich beim Finanzamt fallen beispielsweise die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftssteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Offenbach am Main II fällt zudem:

  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Hessen.

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Das Finanzamt in Offenbach am Main II: Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag8.00 - 18.00 Uhr
nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Adresse

Finanzamt Offenbach am Main II (Nr. 2644)
Bieberer Straße 59
63065 Offenbach

Postfach 100552
63005 Offenbach

Bankverbindung des Finanzamtes Offenbach am Main II

Landesbank Hessen-Thüringen

Empfänger: Finanzamt Fulda
IBAN: DE48500500000001000272
BIC: HELADEFFXXX

Deutsche Bundesbank - Filiale Frankfurt am Main

Empfänger: Finanzamt Fulda
IBAN: DE81500000000050001530
BIC: MARKDEF1500

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Offenbach am Main II

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Eine Ausbildung im Finanzamt Offenbach am Main II absolvieren

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Offenbach am Main II

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
PrüfungsrechtNeben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen.
InformationspflichtDas Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenZudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht.

Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Infografik Finanzamt Offenbach am Main II

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Offenbach am Main II (Stand: 2023)

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