Das Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) für die Stadt Oldenburg und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 26001-26209 wohnen, können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.

Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Niedersachsen Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest.

Das Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) befasst sich daher unter anderem mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) umfassen folgende Bereiche:

  • Führung von Steuerkonten der Bürger
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Auszahlung von Steuerrückzahlungen

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Niedersachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Oldenburg (Oldenburg).

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Öffnungszeiten vom Finanzamt Oldenburg (Oldenburg)

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr

Adresse

Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) (Nr. 2364)
Stubbenweg 42
26125 Oldenburg

Postfach 73 64
26053 Oldenburg

Bankverbindung des Finanzamtes Oldenburg (Oldenburg)

Deutsche Bundesbank Fil. Oldenburg

IBAN: DE19 2800 0000 0028 0015 00
BIC: MARKDEF1280

Landessparkasse zu Oldenburg (Oldb)

IBAN: DE41 2805 0100 0000 4233 01
BIC: SLZODE22

Finanzamt Oldenburg (Oldenburg): Die Steuernummer und die Steuer-ID

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Eine Ausbildung im Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) absolvieren

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) finden.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Oldenburg (Oldenburg)

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
PrüfungsrechtNeben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen.
InformationspflichtWer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern.
AufbewahrungspflichtJedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen.
SchätzungsrechtDas Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.
AnforderungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern.

Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Oldenburg (Oldenburg) kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Oldenburg (Stand: 2023)

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