Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) für die Stadt Oldenburg und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 26001-26209 wohnen, können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.
Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Niedersachsen Die örtliche Finanzbehörde überwacht nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest.
Das Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) befasst sich daher unter anderem mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) umfassen folgende Bereiche:
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Niedersachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Oldenburg (Oldenburg).
Öffnungszeiten vom Finanzamt Oldenburg (Oldenburg)
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Adresse
Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) (Nr. 2364)
Stubbenweg 42
26125 Oldenburg
Postfach 73 64
26053 Oldenburg
Telefon: 0441 238-0
Telefax: 0441 238-1000
E-Mail: Poststelle@fa-ol.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-oldenburg-67390
Bankverbindung des Finanzamtes Oldenburg (Oldenburg)
Finanzamt Oldenburg (Oldenburg): Die Steuernummer und die Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) absolvieren
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Oldenburg (Oldenburg) finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Oldenburg (Oldenburg)
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Oldenburg (Oldenburg) kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Oldenburg (Stand: 2023) →
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