Bei Fragestellungen zum Thema Steuern sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Osnabrück-Stadt die richtigen Kontaktpersonen. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 49001-49101 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.
Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Niedersachsen In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung.
Inhaltsverzeichnis:
Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Steuererklärungen bearbeiten
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Niedersachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Osnabrück-Stadt.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Osnabrück-Stadt
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Adresse
Finanzamt Osnabrück-Stadt (Nr. 2366)
Süsterstr. 46/48
49074 Osnabrück
Postfach 1920
49009 Osnabrück
Telefon: 0541 354-0
Telefax: 0541 354-312
E-Mail: Poststelle@fa-os-s.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-osnabrueck-stadt-67717
Bankverbindung des Finanzamtes Osnabrück-Stadt
Finanzamt Osnabrück-Stadt: Die Steuernummer und die Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Osnabrück-Stadt absolvieren
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Osnabrück-Stadt finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Osnabrück-Stadt
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Auch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Ist vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Stundungspflicht | Auch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Osnabrück-Stadt (Stand: 2023) →
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