Bei Fragestellungen zum Thema Steuern steht das Finanzamt Ostholstein mit Rat und Tat zu Seite. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 23600-23779 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Verwaltung der Steuern. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern.
Inhaltsverzeichnis:
Unter anderem setzt sich das Finanzamt Ostholstein auseinander mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Ostholstein fällt zudem:
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Ostholstein als Dienstherr die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Ostholstein
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag auch | 13.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Ostholstein (Nr. 2125)
Lankenstr. 1
23758 Oldenburg
Telefon: 04361 497-0
Telefax: 04361 497-111
E-Mail: poststelle@fa-ostholstein.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FA_Ostholstein/fa_ostholstein_node.html
Bankverbindung des Finanzamtes Ostholstein
Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg
IBAN: DE24 2000 0000 0020 2015 54
BIC: MARKDEF1200
Finanzamt Ostholstein: Steuernummer und Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Ostholstein absolvieren
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Ostholstein und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Ostholstein finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Ostholstein
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Ostholstein (Stand: 2023) →
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