Das Finanzamt Pankow/Weißensee ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 13086-13189 wohnen, können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Die Hauptaufgabe der Behörde liegt insbesodere in der Steuerverwaltung.
Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Pankow/Weißensee auch zuständig für die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Pankow/Weißensee umfassen folgende Bereiche:
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Führung von Steuerkonten der Bürger
- Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Pankow/Weißensee als Dienstherr die Finanzverwaltung Berlin vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Pankow/Weißensee
Sprechzeiten der Info-Zentrale:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Dienstag, Mittwoch | 8.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 12.00 - 18.00 Uhr |
Montag und Freitag | geschlossen |
Anschrift
Finanzamt Pankow/Weißensee (Nr. 1135)
Storkower Straße 134
10407 Berlin
Telefon: 030 9024-33 0
Telefax: 030 9024-33 900
E-Mail: poststelle@fa-pankow-weissensee.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/pankow-weissensee/
Bankverbindung des Finanzamtes Pankow/Weißensee
Finanzamt Pankow/Weißensee: Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Karriere im Finanzamt Pankow/Weißensee
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Pankow/Weißensee
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Befindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Pankow/Weißensee (Stand: 2023) →
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