Das Finanzamt Speyer-Germersheim

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Speyer-Germersheim ist als Steuerbehörde zuständig für die Stadt Speyer und für Bereiche des Kreises. Außerdem ist es für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 67099-76879.

Die Verwaltung der Steuern ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein. Das Finanzamt Speyer-Germersheim befasst sich daher unter anderem mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und vermitteln diese.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
  • Führung von Steuerkonten der Bürger

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Speyer-Germersheim als Dienstherr die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz vor.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Öffnungszeiten vom Finanzamt Speyer-Germersheim

Öffnungszeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitagnach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anschrift

Finanzamt Speyer-Germersheim (Nr. 2741)
Johannesstr. 9 - 12
67346 Speyer

Telefon: 06232/60170
Telefax: 06232/601733431
E-Mail: Poststelle@fa-sp.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-speyer-germersheim.fin-rlp.de/startseite

Bankverbindung des Finanzamtes Speyer-Germersheim

Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Speyer-Germersheim

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Speyer-Germersheim

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Speyer-Germersheim finden.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Speyer-Germersheim

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
InformationspflichtSteuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.
AnforderungsrechtDas Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern.
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
SäumnisrechtWer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Säumniszuschlag, also eine Strafzahlung.
PrüfungsrechtAuch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben.
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
StundungspflichtEine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin.
SchätzungsrechtWird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers.

Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Speyer Germersheim kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Speyer-Germersheim

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Speyer-Germersheim (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

1   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter