Das Finanzamt Wiesbaden im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Wiesbaden sowohl für die Stadt Wiesbaden als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Außerdem ist es für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 55240-65218. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer. Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein.

Das Finanzamt in Wiesbaden beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Wiesbaden umfassen folgende Bereiche:

  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Hessen.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Wiesbaden

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag8.00 - 18.00 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Anschrift

Finanzamt Wiesbaden
Abraham-Lincoln-Park 3
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 813-0
Telefax: 0611 813-1000
E-Mail: poststelle@fa-wi.hessen.de
Internet: finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-wiesbaden

Bankverbindung des Finanzamtes Wiesbaden

Landesbank Hessen-Thüringen

Empfänger: Finanzamt Limburg-Weilburg
IBAN: DE68500500000001000397
BIC: HELADEFFXXX

Deutsche Bundesbank - Filiale Frankfurt am Main

Empfänger: Finanzamt Limburg-Weilburg
IBAN: DE70500000000051001507
BIC: MARKDEF1500

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Wiesbaden

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Wiesbaden

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Wiesbaden finden.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Wiesbaden

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
SchätzungsrechtKommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
SäumnisrechtImmer, wenn eine vom Finanzamt gesetzte Frist nicht eingehalten wird, droht eine Strafzahlung in Form eines Säumniszuschlags. Diese wird beispielsweise auch bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung fällig.
AnforderungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern.
PrüfungsrechtNeben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenIst vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.

Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Wiesbaden II

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Wiesbaden (Stand: 2023)

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