Das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 67284-67823 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Verwaltung der Steuern ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung.

Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Die Mitarbeiter der Behörde stellen zudem Informationen für die Anwohner zusammen und geben diese weiter.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden fällt zudem:

  • Führung von Steuerkonten der Bürger
  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien
  • Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Auszahlung von Steuerrückzahlungen

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden

Allgemeine Sprechzeiten:

Öffnungszeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitagnach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Adresse

Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden
Servicecenter Worms
Karlsplatz 6
67549 Worms

Telefon: 06241/3046-0
Telefax: 06241/3046-65700
E-Mail: Poststelle@fa-wo.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-worms-kirchheimbolanden.fin-rlp.de/startseite

Bankverbindung des Finanzamtes Worms-Kirchheimbolanden

Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
PrüfungsrechtMitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen.
StundungspflichtEine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung.
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
SäumnisrechtWer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, also eine Strafzahlung.
AnforderungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden (Stand: 2023)

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