Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger ist das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld verantwortlich. Sowohl für die Anwohner der Kernstadt als auch für weitere Kreisteile. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 42001-42410 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Zu den Hauptaufgaben der Finanzbehörde gehört insbesondere die Verwaltung der Steuern. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Finanzamtes.
Aufgabenbereiche
Unter anderem ist das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld zuständig für die Einkommensteuer, die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Wuppertal-Elberfeld fällt zudem:
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Wuppertal-Elberfeld als Dienstherr die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen vor.
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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Wuppertal-Elberfeld
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 7.30 - 8.30 Uhr |
Donnerstag auch | 13.30 - 15.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Wuppertal-Elberfeld (Nr. 5132)
Kasinostr. 12
42103 Wuppertal
Postfach 100209
42002 Wuppertal
Telefon: 0202 489-0
Telefax: 0800 10092675132
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-wuppertal-elberfeld
Bankverbindung des Finanzamtes Wuppertal-Elberfeld
BBk Düsseldorf
IBAN: DE10 3000 0000 0033 0015 00
BIC: MARKDEF1300
Finanzamt Wuppertal-Elberfeld: Steuernummer und Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Wuppertal-Elberfeld
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Wuppertal-Elberfeld und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Wuppertal-Elberfeld finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Wuppertal-Elberfeld
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Schätzungsrecht | Das Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers. |
Stundungspflicht | Eine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, also eine Strafzahlung. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Wuppertal-Elberfeld (Stand: 2023) →
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