Das Finanzamt Zeil am Main im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei Fragestellungen zum Thema Steuern ist das Finanzamt Zeil am Main der richtige Ansprechpartner. Zudem ist es auch für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 96104-97539. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Verwaltung der Steuern. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern.

Das Finanzamt in Zeil beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Zudem informieren die Finanzbeamten die Einwohner regelmäßig über Neuigkeiten.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Bayern.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Öffnungszeiten vom Finanzamt Zeil am Main

Öffnungszeiten Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Mittwoch8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 17.00 Uhr
Freitag8.00 - 12.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Zeil am Main
Obere Torstr. 9
97475 Zeil

Telefon: 09524 824-0
Internet: www.finanzamt.bayern.de/Zeil/

Die Kommunikation mit dem Finanzamt sollte vorrangig über die Kontaktformulare bei Mein ELSTER stattfinden.

Bankverbindung des Finanzamtes Zeil am Main

Deutsche Bundesbank Würzburg

IBAN: DE59 7900 0000 0079 3015 00
BIC: MARKDEF1790

Sparkasse Schweinfurt-Haßberge

IBAN: DE17 7935 0101 0000 0158 00
BIC: BYLADEM1KSW

UniCredit Bank-HypoVereinsbank Schweinfurt

IBAN: DE33 7932 0075 0005 1691 00
BIC: HYVEDEMM451

Finanzamt Zeil am Main: Steuernummer und Steuer-ID

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Zeil am Main

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Zeil am Main finden.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Zeil am Main

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
SäumnisrechtWer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen.
PrüfungsrechtNeben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen.
AnforderungsrechtEs ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenAls Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.
InformationspflichtWer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Zeil am Main kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Zeil am Main (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter