Die Gehaltskürzung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Es ist eine der wohl schlimmsten Nachrichten, die man als Arbeitnehmer bekommen kann: Eine Gehaltskürzung wird angekündigt.

Spontan ist man der Meinung, dass ein solcher Schritt nicht erlaubt sein kann. Leider irrt man sich dabei.

Gut ist jedoch, dass die Kürzung nicht willkürlich geschehen darf und die Gründe dafür offenzulegen sind.

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Gesetzmäßige Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber

Dem Rechtsempfinden eines jeden Menschen nach wird der Arbeitgeber durch eine Gehaltskürzung vertragsbrüchig. Schließlich möchte der Chef die Einstellungsvoraussetzungen einseitig ändern.

Tatsächlich enthalten die Arbeitspapiere allerdings eine Klausel, die diesen Schritt erlaubt, solange er gesetzmäßig ist. Und dieses setzt recht hohe Hürden: Eine Kürzung des Gehalts ist so erstens nur bei nachweislichem schweren Fehlverhalten des Arbeitnehmers möglich.

Dieser muss dem Schritt zustimmen. Zumeist tut er dies, um nicht entlassen zu werden.

Zweitens darf eine Firma kürzen, wenn ihr sonst nachweislich ein schwerer wirtschaftlicher Schaden droht. Dies ist beispielsweise bei tiefen Wirtschaftskrisen der Fall.

Im zweiten Szenario ist es allerdings nicht gestattet, nur einen Bruchteil der Löhne zu kürzen. Die entsprechenden Sparmaßnahmen müssen umfassend sein.

In wirtschaftlichen Notsituationen kann der Arbeitgeber über Lohnkürzungen Kosten einsparen. Aber: Diese Gehaltskürzungen dürfen nicht willkürlich einzelne Mitarbeiter treffen – es muss bei allen Beschäftigten der Rotstift angesetzt werden.

Darüber hinaus ist die Gehaltskürzung zulässig, wenn sich die Beteiligten einvernehmlich darauf verständigen. Dies kann in Form einer Änderungskündigung oder eines Änderungsvertrags zum Arbeitsvertrag erfolgen.

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Regeln für die Gehaltskürzung

Die wichtigste Regel lautet: Die Kürzung darf nicht willkürlich sein. Wer ein Gehalt kürzen möchte, muss mit den Vertretern seiner Angestellten darüber verhandeln. Gründe sind transparent offenzulegen. Um Rechtssicherheit zu gewinnen, ist es zudem dringend anzuraten, die Zustimmung einzuholen.

Eine bittere Wahrheit lautet allerdings: Was die Kürzungen angeht, fahren die Gerichte bis heute keine klare Linie. Einige Richter haben den Arbeitgebern viel Spielraum gelassen. Andere nehmen sie an die kurze Leine. Es wäre an der Zeit, klare und objektiv verständliche Kriterien aufzustellen, die zu erfüllen sind, um Gehälter kürzen zu dürfen.

Was tun bei einer Gehaltskürzung?

Eine angedrohte Lohnkürzung ist ein Schock für jeden Arbeitnehmer. Gerade wenn als Begründung eine vermeintliche Schlechtleistung des Beschäftigten angebracht wird, sitzt der Stachel meist tief. Aus Sicht des Arbeitnehmers sollte die angekündigte Gehaltskürzung keinesfalls einfach hingenommen werden.

Da im Arbeitsvertrag allgemein eine Vergütung festgeschrieben ist, kann sich der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres darüber hinwegsetzen. Grundsätzlich solle der Beschäftigte sich Zeit zum Nachdenken erbeten, den Arbeitsvertrag prüfen und notfalls bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach Rat suchen.

Die wichtigsten Fakten

Gehaltskürzungen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Gibt es im vereinbarten Arbeitsvertrag eine Klausel, kann sich der Arbeitgeber darauf berufen. Ebenfalls möglich ist die Kürzung aufgrund eines entstandenen Schadenersatzanspruchs. Die Gehaltskürzung kann als Instrument zur Sicherung des Geschäftsbetriebs in Frage kommen.

Die häufigsten Fragen zur Gehaltskürzung

Wie hoch darf die Gehaltskürzung ausfallen?

Hinsichtlich des Themas Lohnkürzung legt der Gesetzgeber recht hohe Anforderungen fest. Im Hinblick auf die Höhe der Gehaltskürzungen sind pauschale Aussagen schwierig.

Dies ergibt sich vor allem aus der Vertragsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Werden die neuen Bedingungen akzeptiert, setzt sich die Beschäftigung fort. Allerdings sind Lohnuntergrenzen und Tarifverträge zu beachten.

Wann sind Gehaltskürzungen zulässig?

Gehaltkürzungen dürfen nicht willkürlich angeordnet werden. Dazu muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nachvollziehbare Gründe mitteilen. Oft hängen Gehaltskürzungen mit wirtschaftlichen Veränderungen innerhalb des Unternehmens zusammen. Die Kürzung des Gehalts sollte daher nur in einer absoluten Notsituation ausgesprochen werden, um die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer zu sichern.

Eine Lohnkürzung kann allerdings auch vollzogen werden, wenn die Leistungen des Angestellten nachweislich und über einen längeren Zeitraum nicht zufriedenstellend waren. Solche Gehaltsanpassungen müssen aber im Vorfeld schriftlich, am besten über den Arbeitsvertrag, kommuniziert werden, damit sie rechtgültig sind.

Wie kann man sich gegen eine Gehaltskürzung wehren?

Droht der Arbeitgeber mit einer Lohnkürzung oder behält einfach einen Teil des Arbeitslohns ein, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Hier ist das Leistungsprinzip verankert. Der Beschäftigte stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, der Arbeitgeber den Lohn.

Dabei geht es allgemein nicht um die eigentliche Qualität der Arbeit. Um diese zu bewerten, steht allen Beteiligten die Probezeit zur Verfügung. Begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit einer Schlechtleistung nach Ablauf der Probezeit, tritt der Beschäftigte dem einfach entgegen – indem die Gehaltskürzung nicht akzeptiert wird.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - § 2 Änderungskündigung
  2. Bundesministerium der Justiz: Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

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